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A-Z des FÖJ

Das A-Z barrierefrei zum Download

Ein Wegweiser durch das FÖJ - von A bis Z

Anmeldung am neuen Wohnort

Jede Person, die eine neue Wohnung bezieht, muss dies innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden. Wird den Freiwilligen in der Einsatzstelle eine Unterkunft zur Verfügung gestellt oder ein eigenes Zimmer angemietet, bedeutet dies ebenfalls einen neuen Wohnsitz, der angemeldet werden muss.

Arbeitskleidung

Ist für die Erledigung der Aufgaben im FÖJ eine besondere Sicherheitskleidung erforderlich, wird diese von der Einsatzstelle gestellt.

Arbeitsunfähigkeit

Einsatzstelle

Im Krankheitsfall müssen die Freiwilligen die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer der Einsatzstelle direkt am ersten Tag bei Dienstbeginn melden. Ab dem vierten Tag der Erkrankung muss eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag (am 4.Tag) vorgelegt werden. Dauert eine Erkrankung länger als 6 Wochen, zahlt die Krankenkasse den Freiwilligen Krankengeld.

Seminar

Erkrankungen müssen der Seminarleitung am ersten Seminartag bis 8:30 Uhr mitgeteilt werden (die Handynummer der Seminarleitung steht in jeder Seminareinladung). Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist schon ab dem ersten Krankheitstag notwendig und muss der Einsatzstelle vorgelegt werden.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden in der Woche. Die konkreten Arbeitszeiten werden jeweils von der Einsatzstelle mit den Freiwilligen abgestimmt. Für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit seinen besonderen Regelungen.

Ausweis

Die Freiwilligen bekommen für die Dauer ihres FÖJ einen Ausweis ausgestellt, der vielerorts Vergünstigungen wie bei Auszubildenden ermöglichen kann.

Bescheinigungen

Nach Vorlage des Erfahrungsberichtes, mindestens sechsmonatiger Ableistung des Dienstes und Teilnahme an den Seminaren erhalten die Freiwilligen von der FÖJ-Zentralstelle eine Bescheinigung über die Teilnahme am FÖJ. Als Nachweis über den Beginn des FÖJ und dessen voraussichtlicher Dauer (beispielsweise für das Kindergeld) kann eine Kopie der FÖJ-Teilnehmervereinbarung verwendet werden.

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Einstellungsuntersuchung

Wenn die Einsatzstelle es für erforderlich hält, müssen die Freiwilligen sich einer Einstellungsuntersuchung unterziehen. Die Kosten dieser Einstellungsuntersuchung trägt die Einsatzstelle. Freiwillige unter 18 Jahren müssen nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) an einer Erstuntersuchung teilnehmen.

Bei der Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Einwohnermeldeamt ist ein Berechtigungsschein für die Untersuchung beim Hausarzt erhältlich. Die Untersuchung und die Bescheinigung sind dann kostenfrei.

Erfahrungsbericht

Zum Abschluss des FÖJ erstellen die Freiwilligen einen mindestens anderthalb Seiten langen Erfahrungsbericht über das FÖJ. Nach Eingang des Erfahrungsberichtes stellt die FÖJ-Zentralstelle die Bescheinigung aus.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten, die den Freiwilligen für die Anreise zu den Seminaren entstehen, werden erstattet. Ausschlaggebend sind die tatsächlich entstandenen Kosten. Die Freiwilligen erhalten einen Link zu dem Fahrtkostenerstattungsformular, das am Computer ausgefüllt, handschriftlich unterschrieben und mit den aufgeklebten Originalbelegen zeitnah nach den Seminaren an die FÖJ-Zentralstelle gesendet werden muss. Autofahrern werden die Kosten des jeweils günstigsten Bahn- bzw. Bustickets erstattet.

Die Fahrtkosten vom Wohnort zur Einsatzstelle werden pauschal mit einer Fahrtkostenpauschale von 35 Euro abgegolten und können vom Träger nicht erstattet werden.

Freistellung

Freigestellt werden die Freiwilligen von den Einsatzstellen (bitte absprechen!)

  • für Einstellungstests und Vorstellungsgespräche (Bescheinigung, wie z.B. die Einladung zum Gespräch, muss der Einsatzstelle vorgelegt werden)
  • für die Mitgestaltung der Seminare (Vorbereitungstage und inhaltliche Ausarbeitungen)
  • für das zusätzliche Engagement der FÖJ-Sprecherinnen und Sprecher und ihrer Vertretung

Jahresplanung

Die Einsatzstelle erstellt zu Beginn des jeweiligen FÖJ-Jahres gemeinsam mit den Freiwilligen schriftlich einen Jahresarbeitsplan. Dies kann zunächst eine grobe Beschreibung der Tätigkeiten, Einsatzbereiche und Zeiträume sein. Der Jahresplan soll den Freiwilligen zur Orientierung dienen, vor allem aber auch die Möglichkeit eröffnen, die Interessen der Einsatzstellen mit den Wünschen und Erwartungen der Teil-nehmenden abzustimmen.

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Kindergeld

Das Kindergeld wird während des FÖJ bis zum 25. Lebensjahr gewährt. Als Nachweis gegenüber der Familienkasse kann eine Kopie der FÖJ-Teilnehmervereinbarung genutzt werden.

Mietkostenzuschuss

Alle Freiwilligen, die für das FÖJ umziehen müssen (d.h. ca. 1 h einfacher Arbeitsweg oder mehr), können einen formlosen Antrag bei der FÖJ – Zentralstelle stellen und einen Mietkostenzuschuss von 103 € beantragen. Dem Antrag muss eine Kopie des Mietvertrages und ein Kontoauszug mit der Mietabbuchung beigelegt werden. Wird der Mietzuschuss bewilligt (ein Rechtsanspruch besteht nicht!), zahlt die Einsatzstelle den Betrag mit dem Taschengeld aus. Nach dem Umzug muss eine Ummeldung des Wohnsitzes erfolgen. Wird der Mietzuschuss bewilligt (ein Rechtsanspruch besteht nicht!), zahlt die Einsatzstelle den Betrag mit dem Taschengeld aus. Nach dem Umzug muss eine Ummeldung des Wohnsitzes erfolgen. Die Antragstellung muss gleich mit Beginn des FÖJ erfolgen.

Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten, die Freiwillige während des FÖJ ausüben möchten, müssen schriftlich bei der Einsatzstelle und der FÖJ-Zentralstelle angemeldet werden. Das kurze Antragsschreiben sollte die Fragen "Wann?, Was?, Wie oft? Wie lange?" beantworten. Einsatzstelle und FÖJ-Zentralstelle müssen der Nebentätigkeit zustimmen.

Voraussetzungen:

  • die Freiwilligen müssen älter als 18 Jahre sein
  • der zeitliche Umfang der Nebentätigkeit darf 1/5 der regulären Wochenarbeitszeit nicht überschreiten.

Öki-Glück

Das Austauschprogramm „Ökiglück“ soll allen Freiwilligen die Möglichkeit geben, einige Tage während ihres FÖJs in einer anderen Einsatzstelle in jedem beliebigen Bundesland zu arbeiten. Die Einsatzstellen müssen der Teilnahme am Tauschprogramm zustimmen, die FÖJ-Zentralstelle sollte informiert werden. Weitere Angaben zum Öki-Glück sind unter www.foej.net zu finden. Ein Formblatt für den Tausch gibt es unter www.foej.lvr.de.

Praktikum

Während des FÖJ können Praktika gemacht werden. Für Praktika bis zu zwei Wochen (10 Arbeitstage) werden die Freiwilligen von den Einsatzstellen freigestellt. In manchen Fällen kann das FÖJ als (Vor-)Praktikum für die Ausbildung oder ein Studium anerkannt werden.

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Seminare

Die Teilnahme an den 5 Wochenseminaren während des FÖJ ist verpflichtend. Die Freiwilligen werden in feste Seminargruppen eingeteilt. Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit, Urlaub kann während dieser Zeit nicht genommen werden. Während der Seminarwochen werden die Freiwilligen für persönliche Termine nicht freigestellt. Ein Wechsel der Seminargruppen ist nicht möglich.

Sozialversicherungsbeiträge

Teilnehmende am FÖJ sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit sozial abgesichert. Sie sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert.

Tagebuch

Die Freiwilligen im FÖJ führen vergleichbar mit Auszubildenden regelmäßig ein FÖJ-Tagebuch über die durchgeführten Arbeiten und Projekte. Das Tagebuch kann täglich oder wöchentlich, als Arbeitsprotokoll oder abschnittweise als Bericht über ein Arbeitsprojekt geführt werden. Form, Umfang und zeitlicher Rahmen sind zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle abzustimmen.

Taschengeld

Die Teilnehmenden erhalten ein monatliches Taschengeld von 415€. Darin enthalten ist eine Pauschale von 103 Euro für Verpflegung.

Urlaub

Die Freiwilligen haben bei einer Dauer des Dienstes von 12 Monaten einen Anspruch auf 26 Tage Urlaub (Arbeitstage, nicht Kalendertage!). Dauert das FÖJ weniger als 12 Monate, verkürzt sich der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12. Während der Seminarzeit kann kein Urlaub genommen werden.

Vereinbarung

Die FÖJ-Teilnehmervereinbarung ist der Arbeitsvertrag der Freiwilligen im Ökologischen Jahr. Sie wird als Dreiecksvertrag geschlossen zwischen der/dem Freiwilligen, der Einsatzstelle und der FÖJ-Zentralstelle. In der FÖJ-Teilnehmervereinbarung sind die Rahmenbedingungen geregelt, wie beispielsweise Arbeitszeit, Einsatzort, fachliche und persönliche Betreuung, Rechte und Pflichten der Freiwilligen und Leistungen der FÖJ-Zentralstelle.

Zeugnis

Nach Beendigung des FÖJ erhalten die Freiwilligen auf Anfrage ein Zeugnis. Dies wird im Einvernehmen mit der FÖJ-Zentralstelle durch die Einsatzstelle erstellt.